AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hochzeitsfotografie
1. Allgemeines
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos machen. Der Auftragnehmer gibt den Gästen des Auftraggebers Möglichkeit selber Fotos zu machen, wenn er fertig ist.
Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials,
sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. !
2. Honorare
Das vereinbarte Honorar ist binnen 7 Tagen nach der Buchung des Termins (Vertragsunterzeichnung) fällig. Die Pakete mini und klein zu 100% der Summe. Die größeren Pakete mit einer 50% Anzahlung.
Diese Gebühr garantiert Zeit und Datum gemäß Vereinbarung. Falls die Zahlung nicht im vorgegebenen Zeitraum eingeht, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den offerierten Termin an einen anderen Kunden weiter zu geben.
Im Falle einer Verschiebung oder Absage der Hochzeit wird die Anzahlung nicht erstattet.
Der vereinbarte Gesamtbetrag muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Hochzeitstermin komplett an den Auftragnehmer per Überweisung, PayPal oder bar gezahlt werden.
Die zu übertragenden (persönlichen) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von digitalen Daten auf Foto-DVDs / USB-Stick an den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle Fotos Eigentum vom Auftragnehmer. Fällige Restbeträge sind nach Übergabe der Fotos bzw. Fotobücher in Bar oder per Überweisung zu zahlen.
3. Annullierung
Falls es dem Auftragnehmer nicht möglich ist, die Vereinbarungen gemäß diesem Vertrag
(zb. aufgrund von Feuer oder eines anderen Unglücksfalles, Naturkatastrophe, Akt von Terrorismus, Krankheit oder anderer Gründe außerhalb des Einflusses beider Parteien) auszuführen oder die Bilder innerhalb 4 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung evtl. Mehrkosten auf den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer wird mit einem in etwa vergleichbaren Ersatzfotografen seiner Wahl die Dokumentation der Veranstaltung absichern, und falls der Auftragnehmer keinen geeigneten Ersatz zur Verfügung stellen kann, werden alle Zahlungen vollständig zurückerstattet. Gemäß diesem Vertrag übernimmt der Auftragnehmer keine weitere Haftung. Der Auftragnehmer kann nicht für eventuelle Mehrkosten haftbar gemacht werden, falls sie den Vertrag gemäß obenstehenden Bedingungen nicht erfüllen kann. Diese Limitierung der Haftung tritt ebenfalls in Kraft, falls Negative oder Digitalbilder verloren gehen, aufgrund Fehlfunktionen der Kamera/Speicherkarte, fehlerhafter Entwicklung, Verlust der Post oder anderweitiger Verlust oder Beschädigung der Bilder ohne Fehler seitens des Auftragnehmers. Bei der Annullierung des Vertrages ohne höhere Gewalt gelten die in den AGB festgesetzten Fristen wie folgt: ab 60 Tage vor Ausführung 75% des Gesamtbetrages – ab 20 Tagen vor Ausführung 100% des Gesamtbetrages
4. Exklusivrecht
Der Auftragnehmer fotografiert exklusiv. Mit diesem Vertrag bestätigen Braut und Bräutigam, dass keine weiteren professionellen oder Amateur Fotografen vorgesehen sind. Familie und Freunde der Kunden haben das Recht, Fotos zu machen, solange sie den Fotografen des Auftragnehmers bei der Arbeit nicht stören. Falls ein Videograf bei der Hochzeit anwesend sein wird, muss der Auftragnehmer darüber informiert werden.
5.Urheberrecht
Alle Bilder unterliegen dem Copyright vom Auftragnehmer. Das komplette Urheberrecht bleibt beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer überträgt nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung!
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Collagen, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt ebenfalls für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Erteilt der Auftragnehmer die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, muss der Auftragnehmer als Urheber des Bildes genannt zu werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
6.Bilder
Obwohl der Auftragnehmer die Fotos und digitalen Negative ihres Shootings mit großer Vorsicht behandelt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für den Verlust, Beschädigung bei der Lieferung der Bilder durch die Post oder Kurier. Die Menge der erstellten Bilder liegt im Ermessen des Fotografen, richtet sich jedoch mindestens nach dem Branchendurchschnitt. Die Auswahl trifft der Auftraggeber. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Die abgegebenen Bilder auf der DVD/CD oder dem USB-Stick sind optimiert auf eine Auflösung von mind. 12 Megapixel (3000x1987px).
7.Negative / Rohdaten
Alle Bilder werden mind. 3 Jahre vom Auftragnehmer aufbewahrt. Der Kunde erhält die Negative / Rohdaten (RAW) nur, wenn dies speziell vereinbart wurde (zusätzliche Gebühr für Bildrechte).
Grundsätzlich erhält der Auftraggeber die Bilder in digitaler Form als JPG
8.spezielle Momente
Der Auftragnehmer garantiert keine spezifischen Momentaufnahmen. Die Auftraggeber können dem Auftragnehmer eine Liste mit Vorschlägen von Fotos machen welche sie gerne möchten. Die Auftragnehmer können aber nicht garantieren, dass alle diese Aufnahmen durchgeführt werden können.
9. Aufnahme der Gäste & Dienstleister
Zur Auftragserfüllung besteht ein berechtigtes Interesse, dass alle an der Hochzeit beteiligten Personen im Rahmen der journalistischen Dokumentation fotografiert werden und diese Bilder ebenfalls gespeichert und bearbeitet werden. Der Auftraggeber weißt alle Gäste/Dienstleister etc. darauf hin, dass fotografische Aufnahmen gemacht werden. Sollten Gäste/Dienstleister etc. nicht einverstanden sein, sich fotografieren zu lassen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer zu informieren und die betreffenden Personen eindeutig zu kennzeichnen. Hierbei ist der Auftraggeber auf die Beachtung der Rechte anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Kirche, Hotel, Gastraum, Privatgebäude usw.) fotografiert werden darf. Der Auftraggeber hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen und den Auftragnehmer zu informieren.
10.Lieferzeit
Die Lieferung der Bilder/ Bilddateien erfolgt innerhalb von 4 Wochen, die Lieferung eines Foto-Albums beträgt ca. 8 Wochen, gerechnet ab dem Tag des Bilderaussuchens.
11.Bild-Freigabe
Alle Bilder, die während des Hochzeits-Shootings gemacht werden und von dem Auftragnehmer an den Auftraggeber übergeben wurden, können vom Auftragnehmer zur Eigenwerbung verwendet werden. Beispielsweise für die eigene Homepage, Werbemaßnahmen auf Facebook, Instagram, als Werbedruck zb. auf Werbeflyern, Werbebannern oder anderen Werbemaßnahmen. Selbstverständlich im Einklang mit dem höchsten Standard und Urteilsvermögen. Die Bilder können ohne jegliche Vergütungen von den/die Unterzeichnenden verwendet werden. Wenn nicht anders vereinbart, bleiben Negative und Originale Eigentum vom Auftragnehmer.
(falls nicht gewünscht bitte streichen)
12.Fahrtkosten / Verpflegung / Unterbringung
Die im Paket angegebene Kilometerpauschale ist frei. Zusätzliche Kilometer (Anfahrt und Rückfahrt) werden mit 0,50€ pro weitere Kilometer vergütet.
Der Auftraggeber hat für Verpflegung in angebrachter Form zu sorgen. Der Auftragnehmer wird nach Möglichkeit analog den Hochzeitsgästen verpflegt.
Bei einer Entfernung von über 100km hat der Auftraggeber in Absprache mit dem Auftragnehmer diesen adäquat auf Kosten des Auftraggebers unterzubringen und zu versorgen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.
15. Zustandekommen des Vertrags
Durch Unterzeichnen dieser Offerte gilt diese als Vertrag. Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn der Auftraggeber diesen unterzeichnet an den Auftragnehmer zurückschickt und die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsdatum bei dem Auftragnehmer eingegangen ist. Trifft diese Anzahlung nicht fristgemäß ein, ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2020. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.